Beim Ticketkauf erkennt der Besucher an, dass Veranstaltungen während der Corona-Pandemie eventuell nicht in der gewohnten Form aufgrund der aktuellen, dynamischen Entwicklung stattfinden und es zu kurzfristigen Änderungen der Zutrittsberechtigungen kommen kann.
Sollten aus wichtigem Grund, z.B. behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. 2G-Regel, Impf- , Genesungs-, oder neg. Testnachweis, Kontaktdatenerhebung), ist der Veranstalter im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen vom Besucher unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen.
Es gilt die am Veranstaltungstag gültige Corona-Landesverordnung und die entsprechenden Einlassbestimmungen des Veranstalters.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden.
Es ist strikt untersagt,
gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),
Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A4-Blatt)
Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entspr. Kleidung denken)