Konzerte gelten nicht als Tanzveranstaltung und fallen somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Sowohl die Veranstalter als auch die Kommunen können allerdings Auflagen erheben.
Um Kinder und Jugendliche vor einer Gefährdung des körperlich-geistigen oder seelischen Wohls zu schützen, hat Semmel Concerts einige Auflagen für dessen Konzerte erhoben.
Nachfolgend finden Sie Infos zum Jugendschutz auf den Veranstaltungen nach Altersgruppen.
Kinder 0 - 6 Jahre
Abhängig vom Veranstalter vor Ort
Jugendliche 6 - 14 Jahre
Nur mit Begleitperson älter als 18 Jahre, mitzuführen sind:
Jugendliche 14 - 18 Jahre
Legitimation mittels Schüler- bzw. Personalausweises erforderlich