die Sicherheit und Gesundheit aller Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und Künstler*innen hat für uns als Veranstalter oberste Priorität. Die nachstehenden Regeln und Maßnahmen basieren u.a. auf den aktuellen Hygiene- und Abstandsvorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Freistaat Sachsen und dem Hygienerahmenkonzept für Kulturveranstaltungen und dienen dazu, das Infektionsrisiko im Rahmen der beiden Konzerte am Samstag, den 28.08.2021 und am Sonntag, den 29.08.2021 auf der Hutbergbühne in Kamenz insgesamt auf ein Minimum zu reduzieren.
Bitte beachten Sie unsere nachfolgenden Hinweise und Empfehlungen für einen reibungslosen und unvergesslichen Konzertabend.
Es gilt: Zutritt nur für Geimpft – Genesen – Getestet (3G) mit einem entsprechenden Nachweis und einem Lichtbildausweis. Die maximale Taschengröße von A4 darf nicht überschritten werden.
Der Einlass erfolgt nur unter Vorlage und in Kombination des umgebuchten Tickets ihres Originaltickets (Ausnahme: Tickets, die direkt für den 29.08.21 gekauft wurden), sowie eines gültigen Lichtbildausweises und ausschließlich für geimpfte, genesene oder getestete (3G) Personen (siehe unten) mit entsprechendem Nachweis. Die Überprüfung dieser Unterlagen erfolgt an den beiden Checkpoints (C1/C2) - siehe Übersichtskarte. Bitte finden Sie sich in jedem Fall zunächst an einem der beiden Checkpoints ein und gehen Sie NICHT direkt zur Bühne.
Die Schutz- und Hygieneregeln bzw. - maßnahmen im Einzelnen
Es gelten unsere gängigen Einlass- & Taschenregelungen (max. Taschengröße von DIN A4 erlaubt). Bitte beachten Sie, dass es KEINE ABGABESTATION und damit auch KEINE ABGABEMÖGLICHKEIT FÜR ZU GROSSE TASCHEN oder andere Gegenstände vor Ort gibt!
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist auf dem gesamten Gelände der Hutbergbühne Pflicht. Der Einlass wird nur mit aufgesetzter medizinischer FFP2 oder OP- Maske gewährt. Auf Ihrem Sitzplatz brauchen Sie unter Einhaltung des Mindestabstands (zu den umliegenden Sitzgruppen) keine Maske zu tragen.
Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der personalisierten Tickets am Einlass ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden muss – nur, wenn Ticket und Ausweis entsprechend übereinstimmen, können wir Ihnen Einlass gewähren. Bitte halten Sie beides bereit, wenn Sie sich zum Einlass und den Checkpoint begeben, um einen zügigen Einlass zu gewährleisten.
Bitte beachten - die Veranstaltung darf nur von folgenden Personen besucht werden:
Geimpft – Genesen – Getestet (3G)
Personen, die ein tagesaktuelles (vom 28.08.2021 bzw. 29.08.2021) negatives Testergebnis mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test vorlegen, das von einem CE zertifizierten Unternehmen durchgeführt wurde
Personen, die ein negatives Testergebnis eines aktuellen PCR-Tests vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden (zum Veranstaltungsende) ist.
Ausgenommen von der Testpflicht sind folgende Personen:
geimpfte Personen, deren letzte erforderliche Impfung nachweislich mindestens 14 Tage zurückliegt.
genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können und die mindestens eine Impfung erhalten haben und deren Impfung nachweislich mindestens 14 Tage zurückliegt.
genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können.
Entsprechende Testergebnisse und Nachweise sind an den GGG-Checkpoints C1/C2 vorzulegen. Ohne Nachweis erfolgt kein Einlass.
Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten – dies gilt auch schon vor dem Veranstaltungsgelände auf dem Weg vom und zum Auto oder dem ÖPNV, beim Anstehen, und gilt auch nach der Veranstaltung auf dem Weg nach draußen, sowie auch hier erneut auf dem Weg zu Ihrem Auto oder dem ÖPNV.Waschen und desinfizieren Sie sich die Hände regelmäßig.
Halten Sie sich an die Hust- & Niesetikette.
Essen und Getränke sind ausschließlich am Platz einzunehmen.
Wo es möglich ist, sind Zugänge zu den Gastronomie- und Merchandise-Ständen, sowie zu den Sanitäranlagen etc. als Einbahnstraßen angelegt und da wo erforderlich mit entsprechenden Bodenmarkierungen im Abstand 1,5 m versehen – bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie die jeweiligen Bereiche ansteuern.
Bitte beachten Sie immer die tagesaktuellen Ausschilderungen und Durchsagen vor Ort
Generell gilt: Wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome haben, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten, bleiben Sie bitte zuhause! Zum Schutz aller Besucher*innen behalten wir es uns vor, Gäste mit wahrnehmbaren Symptomen, wie z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörung von der Veranstaltung auszuschließen.
Umbuchungen:
Falls Sie die Möglichkeit der Umbuchung Ihrer Tickets oder einzelner Eintrittskarten nicht wahrnehmen können, haben Sie nach Beendigung der Umbuchungsphase weiterhin die Möglichkeit Ihre Tickets in Gutscheine umzuwandeln.
Weiterhin können wir kurzfristig noch Restkarten unter www.eventim.de und an der Abendkasse anbieten (Bitte wenden Sie sich dafür an einen der beiden GGG-Checkpoints, diese öffnen 14:00 Uhr).
Wir danken Ihnen für einen rücksichtsvollen Umgang untereinander!
Von der A4 – Abfahrt Pulsnitz kommend in Richtung Pulsnitz/Sebnitz/Radeberg/Großröhrsdorf fahren -> über Pulsnitz auf S95 bleiben bis Gelenau -> in Gelenau links abbiegen in Mühlbergstraße -> weiter auf Hauptstraße -> weiter auf Kamenzer Straße -> links abbiegen und weiter auf Kamenzer Straße -> rechts abbiegen auf Hutbergblick
Anreise über Autobahn A13 zu P2- P4
Von A13-Ruhland kommend (links abbiegen) auf B169 in Richtung Ruhland/Lauchhammer/Elsterwerda fahren -> Rechts abbiegen auf L55 (Schilder nach Hoyerswerda/Ruhland) -> auf L55 bleiben bis Grünewald -> scharf rechts abbiegen auf Schulstraße -> in Grüngräbchen links abbiegen auf Bernsdorfer Straße -> auf S93 bleiben bis Einfahrt Kamenz und Königsbrücker Straße -> Ausschilderungen Parkplätze folgen
Anreise Barrierefreiheit / Gäste mit Behinderung
Die Anreise für Besucher mit Behinderung erfolgt über den Parkplatz P1 – Hutbergblick.
Anreise mit ÖPNV
Bitte nutzen Sie zur Planung Ihrer Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Website des Verkehrsverbund Oberelbe https://www.vvo-online.de/de
Zur Sicherheit aller sind zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen bei unseren Konzerten erforderlich. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung und Verständnis, dass sich unter Umständen längere Wartezeiten beim Einlass durch verstärkte Kontrollen nicht vermeiden lassen und rufen dazu auf, die Veranstaltungsstätte frühzeitig aufzusuchen.
Bitte lassen Sie Rucksäcke, Handtaschen größer als A4 sowie größere Gegenstände aller Art (z.B. auch Regenschirme) zu Hause bzw. in Ihrem Auto! Auch Notebooks, Tablets, professionelle Kameras oder andere Geräte für Audio- und Videoaufnahmen sind untersagt. Nicht auf das Gelände dürfen zudem Speisen, Glasflaschen und Dosen.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Auflistung, welche Gegenstände im Konzertgelände nicht erlaubt sind:
Damit sollen die Kontrollmaßnahmen unterstützt und beschleunigt werden. Eine Beschränkung auf Handys, Schlüssel und Geldbörsen bzw. kleinere Kosmetiktäschchen erleichtert den Ordnungskräften ihre Arbeit.
Einlass von Kindern zwischen 6-16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich!
Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Besucher – ohne Altersbeschränkung – ein Ticket und einen Gesundheitsnachweis (3G – siehe oben) benötigt. Ein Gehörschutz für Kinder wird empfohlen.
Falls noch weitere Fragen offengeblieben sind, informiert euch bitte auf unseren Websites.